28.6.05

GruSi- was ist das und wer hat Anspruch?

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung? (im laufenden Text einfach GruSi genannt)

Die GruSi wurde im Januar 2003 eingeführt (aktualisiert zum Januar 2005!).

Sinn und Zweck der Grundsicherung ist es, bestimmte Bevölkerungsschichten vor der „verschämten Armut“ zu schützen.

Von einer „verschämten Armut“ spricht man, wenn z.B. Rentner oder Erwerbsunfähige Mitbürger trotz einer sehr schlechten Rente aus reinem Schamgefühl keine Sozialhilfe beantragen.

Um diesem Umstand vorzubeugen, wurde die GruSi eingeführt. Der wesentliche Unterschied zwischen der GruSi und der „alten“ Sozialhilfe besteht vor allem darin, daß keine Rückgriffe auf Kinder und Eltern erfolgen, sofern das Jahreseinkommen der Kinder oder Eltern 100.000 € nicht übersteigt.

Soviel zur Theorie!

Wer hat aber wirklich Anspruch auf GruSi?

"Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist nach den besonderen Voraussetzungen Personen zu leisten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.

Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners, die dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigen, sind dabei zu berücksichtigen."(Auszug aus SGB XII!)

Kurz gesagt, bedeutet das:
Alle die „normale Altersrente“ bekommen und jene, die eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer bekommen, (also alle, die entgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind) und bei denen das Geld zum Leben nicht reicht, haben Anspruch auf eine GruSi.

Aber das ist nur global betrachtet so!

Natürlich werden im einzelnen bei jedem Antrag die persönlichen Vermögensverhältnisse geprüft. Eine GruSi wird demnach nur dann gewährt wenn der Antragsteller wirklich fast kein Vermögen mehr hat (anders als bei AlgII sprich Hartz IV).

Das Schonvermögen bei einer GruSi beläuft sich leider nur auf 2600-. Und darin ist sogar noch der Wert des Autos zu berücksichtigen. Wenn man bedenkt, daß die meisten Schwerbehinderten auf ein Fahrzeug angewiesen ist, ist diese Regelung komplett unsinnig! Unter Schonvermögen versteht der Gesetzgeber jegliches Bargeld, Konten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Geldanlagen u.s.w., die den Grundfreibetrag nicht überschreiten. (Noch) nicht berücksichtigt werden darf Eigentum, solange es angemessen ist.

Soviel zu den Grundvoraussetzungen der GruSi.
Im nächsten Beitrag gibt es eine Beispielrechnung, damit man sich auch etwas konkretes unter der Grusi vorstellen kann!

Würde mich freuen zu hören wie es Euch so mit der Grundsicherung ergangen ist (sofern jemand diese beantragt hat). Last uns an Euren Erfahrungen teilhaben.

Liebe Grüße
Wesley